ES-Konzept der GGS Am Park
1. Einleitung
Im Zuge der Inklusion stellt die Beschulung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit Schwierigkeiten im Bereich ES eine große Herausforderung dar. Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich ES zeigen meist schon vor Schuleintritt und in der Schulanfangsphase erhebliche Verhaltensauffälligkeiten. Aus diesem Grund ist eine früh ansetzende und intensive Förderung von großer Bedeutung für die weitere Schullaufbahn der SuS und für die grundsätzliche Persönlichkeitsentwicklung.
Im Folgenden finden Sie dazu die Maßnahmen, die vom Kollegium der Schule am Park beschlossen wurden.
2. Diagnostik
Schnupperschule: Beginnt nach den Osterferien (1 mal pro Woche für 1 Schulstunde, ca. 6 Termine),die Kinder werden in folgenden Bereichen getestet: Fein-und Grobmotorik, Wahrnehmung, erste Zahlen und Buchstaben)
Strukturierte Beobachtung mit Hilfe von Lernentwicklungsbögen
Psychometrische und soziometrische Verfahren: An unserer Schule arbeiten wir mit den SDQ-Bögen, diese sind auszufüllen von den Eltern, den Lehrern und Sonstigen (z.B. sozialpädagog. Fachkraft)
Diagnostik als dialogischer Prozess: Um die Ressourcen der SuS zu ermitteln und mögliche Barrieren für das schulische Lernen aufzudecken sind Gespräche mit den SuS, den Erziehungsberechtigten und evtl. anderen beteiligten Personen von großer Wichtigkeit.
Auf dieser Grundlage werden Förderpläne vom Klassenlehrer und der sozialpädagogischen Fachkraft/Schulsozialarbeiterin erstellt.
| Zeitverlauf | Diagnostische Schwerpunkte
| 2-6 Wochen nach Schuljahresbeginn | * systemische Beobachtung der SuS * Durchführung weiterer diagnostischer Verfahren *Ableitung von Förderzielen-und maßnahmen
| in/nach den Herbstferien | * Erstellung von Förderplänen * Vorlage der Förderpläne bei der Schulleitung
| in/nach den Weihnachtsferien | *Auswertung der Förderpläne *Fortschreiben der Förderpläne *ggf. vertiefende Diagnostik
| in/nach den Osterferien | *erneute Lern-und förderdiagnostische Lern- und Ver- haltensbeobachtungen *Fortschreiben der Förderpläne *Auswertung der Förderpläne *Vorlage der Förderpläne bei der Schulleitung
| Ende des Schuljahres | *abschließende förderdiagnostische Lern-und Ver-haltensbeobachtungen * abschließendes Elterngespräch zum Förderplan
3. Präventive Maßnahmen
Da Störungen im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung oft einen hohen Leidensdruck auslösen, sind präventive Maßnahmen von hoher Bedeutung. Grundlegende Präventionsmaßnahmen an der Schule am Park sind: Streitschlichterprogramm (Ausbildung der 3./4. Klässler durch die Schulsozialarbeiterin), „Duisburg schlägt keiner“, Coolnesstraining im Rahmen einer jährlichen einwöchigen Projektwoche, wöchentlicher Klassenrat, No –blame- approach (lösungsorientierter Interventionsansatz gegen Mobbing). Angedacht: Verbindliche Durchführung von proaktiven Maßnahmen wie z.B. Teamgeister, Lubo aus dem All
Bei auffälligem sozial –emotionalem Verhalten unterscheidet man in 3 Schweregrade. Folgende Maßnahmen werden an der Schule am Park durchgeführt:
Alltägliche Unterrichtstörungen und Disziplinschwierigkeiten: - effektives Classroom-Management - klare Regeln und Strukturen aufstellen (z.B. Ampelsystem, Tagesplan) - Konsequenzen festlegen - erzieherische Einwirkungen nach §53 Abs.2 SchulG (z.B. Ausschluss von der laufenden Unterrichts- stunde, zeitweise Wegnahme von Gegenständen)
Die Verantwortung für diese Maßnahmen liegt überwiegend beim jeweiligen Klassenlehrer. In der Kommunikation mit Fachlehrern sorgt er für möglichst klare Absprachen und gleiche Strukturen.
Verhaltensauffälligkeiten - erzieherische Einwirkungen nach §53 Abs.2 SchulG (z.B. regelmäßige Gespräche mit den Eltern, mündl. oder schriftl. Missbilligung des Fehlverhaltens)
- der Klassenlehrer informiert die sozialpäd. Fachkraft/Schulsozialarbeiterin sowie die Schulleitung
- diagnostische Abklärung durch externe Fachleute anregen (z.B. SPZ, Institut für Jugendhilfe)
- Fördermaßnahmen wie z.B. Verstärkerpläne und Auszeitenangebote
SuS mit erheblichen, manifesten sozial-emotionalen Beeinträchtigungen - Eltern über notwendige diagnostische Abklärungen und außerschulische therapeutische Interventionsmöglichkeiten beraten - regelmäßige Gespräche mit Eltern, Schulleitung und weiteren Beteiligten (z.B. Schulsozialarbeit, Therapeuten) - Ordnungsmaßnahmen nach §53 Abs3 SchulG (z.B. Überweisung in eine parallele Klasse/ Lerngruppe, Kurzbeschulung).
Das Kollegium der Schule am Park legt großen Wert auf Kooperation und Austausch mit allen am Kind arbeitenden Personen, um möglichst schnell einen umfassenden Überblick zu bekommen und frühestmöglich mit einer effektiven Förderung zu beginnen.
Im Folgenden sollen einige wesentliche Leitlinien aufgeführt werden, die jede Lehrkraft bei der Planung und Durchführung von Unterricht und generell im Umgang mit verhaltensauffälligen SuS berücksichtigen sollte: - Schaffen alternativer Lernangebote( z.B. erlauben von Einzel-statt Gruppenarbeit, fester Lernpartner, alternative und individuelle interessengeleitete Themenwahl)
- offener Anfang: ruhiges ,stressfreieres Ankommen in der Schule - aufeinander abgestimmte pädagogische Vereinbarungen
4. Unterrichtsgestaltung
Präventionsmaßnahmen im Unterricht (vgl. auch Kap.3)
· Enge Zusammenarbeit zwischen SL, Lehrern, Eltern, Mitarbeitern, Schülern, Präsenszeit
· Gemeinsame Schul- und Klassenregeln
· Strukturierung des Unterrichts
· Soziales Lernen im Klassenverband (Cool-Bleiben-Woche, Belohnungssysteme, Klassenrat, Helfersysteme)
· Classroom Management (Unterrichtsrituale, z.B. Aufräummusik, Tagesbeginn und -abschluss…)
Unterstützung im Unterricht
· Klassenlehrerprinzip
· Klassenraumprinzip
· Maßnahmen im Klassenraum: Sitzordnung auf die jeweilige Situation abstimmen, Lernecken
Interventionen im Unterricht
· Aufzeigen von Konsequenzen
· Zeitweises Herausnehmen aus dem Klassenverband
· Verhaltenssteuernde Maßnahmen (z.B. Smiley-Plan, Verstärkerheft)
Entwicklung und Aufbau emotionaler und sozialer Kompetenzen
· Lehrerhaltung, die durch Wertschätzung, Transparenz und Zuverlässigkeit geprägt ist
· Fokus liegt auf positiven Ansätzen und Erfolgen
· Professionelle Distanz zum Kind (Unterstützung für die Lehrer: Kollegiale Fallberatung)
· Nicht das Kind als Person ablehnen, sondern sein Verhalten als nicht angemessen benennen
· SuS erhalten Rückmeldung über angemessenes Verhalten
· SuS für die eigenen Gefühle und Bedürfnisse sensibilisieren (hinter jedem schlechtem Gefühl verbirgt sich ein nicht erfülltes Bedürfnis – Training Streitschlichterausbildung)
· Orientierungshilfen geben: Tu dies! (nicht: Lass das!)
· Positive Rückmeldung – Lob
· Schwerwiegende Probleme werden in Einzelgesprächen und nicht im Unterricht geklärt; ggf. unter Hinzuziehung der Schulsozialarbeiterin
5. Handlungsmöglichkeiten
Schüleraspekte Jede Art von Verhalten ist für den Betreffenden sinnvoll. Auffälliges Verhalten von Kindern ist keine persönliche Eigenschaft. Daher sollte ein Lehrer sich regelmäßig fragen was das Kind benötigt, um schulisch lernen zu können. Hier gibt es kein Patentrezept, der Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern sollte immer individuell und prozessorientiert sein:
* Kenntnisse über individuelle Faktoren der SuS notwendig Rücksprache mit den Kindergärten vor der Einschulung, Anmeldebögen mit freiwilligen sozioökonomischen Fragen, Schnupperschule, frühzeitige und regelmäßige Elterngespräche bei Auffälligkeiten, Elternsprechtage mit vorbereitetem Fragebogen
* kleinschrittige Individualisierung im unterrichtlichen und erzieherischen Bereich differenzierte Lernangebote, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen; individuelle Förderpläne, Nutzen von Verstärkerplänen, wöchentlicher Klassenrat
* wertschätzendes Annehmen mit positiven Beziehungsangeboten Förderung einer positiven Lernatmosphäre durch Rituale (z.B. warme Dusche)
* Unterstützung der Selbstwirksamkeit Angebot in Kleingruppen nach Unterrichtsschluss durch die Schulsozialarbeiterin bei denen Selbstwirksamkeit erfahrbar und gefördert wird, Expertentum nutzen, im Klassenrat gemeinsam entwickelte Hilfsangebote nutzen
Lehreraspekte Das Gehirn speichert nur Dinge, welche für die jeweilige Person emotional bedeutsam sind. Die Lerninhalte in der Schule sind in der Regel nur bedingt von emotionaler Bedeutung für die SuS. Daher spielt die Beziehung zwischen den SuS und der Lehrkraft eine immens wichtige Rolle. Eine positive Beziehungsgestaltung bildet dabei die Basis für professionelles Handeln:
* empathische Zugewandtheit, Wertschätzung und natürliche Autorität aufrichtig gemeinte Wertschätzung gegenüber den SuS
* feinfühlige Dosierung von Empathie und Konfrontation zielgerichtete Konfrontationen sind notwendig, um Weiterentwicklungsprozesse zu initiieren und um die restliche Lerngruppe zu schützen
* Konfliktstrategien kollegiale Fallberatung, Austausch mit außerschulischen Partnern (z.B. schulpsychologischer Dienst)
* mittlerer professioneller Beziehungsabstand
Lehrkraft muss ein gesundes Maß sowohl an Nähe als auch an Distanz zum SuS aufbauen, d.h. unbewusst ablehnende Beziehungsgestaltung oder zu große Nähe vermeiden
* Reflexionsfähigkeit Austausch mit der Schulsozialarbeiterin, Teamteaching
* psychische Stabilität und Selbstmanagement Fortbildungen bzgl. Achtsamkeit und Stressbewältigung
* Rollenklarheit Lehrkraft muss sich der Lehrerrolle bewusst sein; Feinfühligkeit und Authentizität im Auftreten mit dem Wissen, wie man selbst auf andere wirkt
Kollegiale Aspekte Einzelkämpfertum ist im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern zum Scheitern verurteilt. Stabile Teambildung ist Gelingensbedingung: Regelmäßige Teamzeit mit Kl/Fl, Austausch mit Parallelkollegen, Absprachen im Gesamtkollegium inklusive SL, kollegiale Fallberatung
Strukturelle Aspekte/Schule als sicherer Ort Jeder Mensch hat ein Grundbedürfnis nach Schutz und Unversehrtheit. Die Schule sollte ein Ort sein, an dem man sich maximal sicher fühlen kann: * Schulraum gemeinsam mit den SuS gestalten und pflegen * möglichst viel Klassenlehrerunterricht
* im Vertretungsfall möglichst eine vertraute Person in der Klasse einsetzen * sollte eine Aufteilung nötig sein, gibt es für jede Klasse feste Aufteilpläne * in Konfliktsituationen Beziehungswechsel gezielt einsetzen (Hinzuziehen einer weiteren Person, zeitlich begrenzte Auszeit, Distanz zum Konfliktfeld ermöglichen)
6. Konfliktintervention und Krisenhilfe
Vorrangige Ziele aller pädagogischen Interventionen bei krisenhaft ausagierendem Schülerverhalten sind immer Deeskalation, Schadensbegrenzung und Schutz der Beteiligten. Deshalb sollten folgende Punkte grundsätzlich eingehalten werden:
· so früh und deeskalierend wie möglich
· Begleitung in der Krise
· Erweiterung des Verhaltens- und Handlungsrepertoires des Schülers
· Schutz und Sicherheit vor Strafe und Belehrung
· begleitete Rückkehr zur regulären Unterrichtsteilnahme
Folgendes Vorgehen bei krisenhaft ausagierendem Schülerverhalten haben wir an unserer Schule getroffen:
1.Analyse des Verhaltens
· Was geht dem Verhalten voraus?
· Was löst das Verhalten des Kindes aus?
· Was geschieht während des Verhaltens mit dem Kind und in der Klasse?
· Was geschieht nach dem Verhalten?
· Welches sind die Konsequenzen?
Die Eltern werden zu einem Gespräch eingeladen und es wird besprochen, ob ähnliche Verhaltensweisen auch im häuslichen Umfeld auftauchen. Die unterstützenden und außerschulische Kooperationspartner werde miteingebunden: Jugendamt, Familienhilfe, Institut für Jugendhilfe, SPZ etc.
Wenn ein Ausschluss vom Unterricht erfolgt ist, sollte vor der weiteren Unterrichtsteilnahme ein „Wiedereingliederungsgespräch“ geführt werden, in dem die Regeln und die Verhaltenserwartungen der Schule thematisiert werden. Die Bereitschaft zur Wiedergutmachung („Täter-Opfer-Ausgleich“) wird erwartet.
2.Formulierung von Verhaltenszielen
Die Verhaltensziele werden in einem Förderplan oder in einem Verstärkerheft aufgeschrieben.
Es sollten smarte Ziele sein: spezifisch, messbar, angemessen, realistisch, terminiert
3.Umsetzung
· Arbeit an Verhaltenszielen: Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, Gesprächsregeln
· Gestaltung des Unterrichts: Struktur, Klarheit, Sprache, Sitzordnung, Classroom-Management
· Unterstützende Maßnahmen im Unterricht: Ampelsystem, eigener Verstärkerplan mit konkreten Verhaltenszielen
· Bei ausagierendem Verhalten mit selbst- oder fremdgefährdenden Folgen ist möglichst schnell eine zweite Person hinzuzuziehe. Die Lehrer der Schule am Park haben hierzu ihre Erreichbarkeit mit dem eigenen Handy verabredet.
· Pausengestaltung: Helferkinder, Streitschlichter im Container, Spielzeit in der Klasse
· Aufbau von angemessenen Kontakten und Freundschaften
· Gespräch mit Kinderstreitschlichtern nach den Regeln der gewaltfreien Kommunikation
· Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin nach den Regeln der gewaltfreien Kommunikation
4. Beratung der Eltern durch die Schulsozialarbeiterin
Die Schulsozialarbeiterin nimmt in der Schule am Park häufig auch eine Vermittlerposition zwischen Lehrer und Elternhaus ein. Sie berät die Eltern über unterstützende Maßnahmen und die Möglichkeit, außerschulische Kooperationspartner mit einzubeziehen.
5.Beratung von Lehrerinnen und Lehrern
Regelmäßiger Erfahrungsaustausch und kollegiale Reflexion der Umsetzung ist dringend notwendig, um allen Kolleg/innen unterschiedliche Sichtweisen auf Fehlverhalten zu ermöglichen und für emotionale Entlastung zu sorgen.
Im Anschuss an die Konferenzen besteht deshalb bei uns die Möglichkeit, eine kollegiale Fallberatung durchzuführen.
Wenn Schüler/Schülerinnen massiv gegen die Schulordnung, den Schulfrieden und/oder die Unversehrtheit von Personen verstoßen, sind allerdings auch Schulordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz § 53 zu erwägen.
7. Kooperation und Netzwerke Im Umgang mit SuS, die Unterstützung im Bereich ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen, entstehen oft kritische Situationen. Daher ist es wichtig, sich sowohl im Bereich der Prävention als auch im Bereich der Eskalation Ansprechpartner und Hilfen sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Umfeld zu suchen.
Kooperationspartner im Bereich Schule: * Schulsozialarbeiterin- Kontakte zu Unterstützungsnetzwerken, Prävention im Bereich Mobbing, Unterstützung bei Anträgen * sozialpädagogische Fachkraft * OGS-Leitung * Elternvertreter * Schulamt, Schulaufsicht * Schulleitung * Nachbarschulen
Außerschulische Kooperationspartner: * Polizei – wir stehen im regelmäßigen Austausch mit unserem Bezirkspolizisten, der uns als Ansprechpartner zur Verfügung steht und auch zu verschiedenen Anlässen präsent ist
* Feuerwehr - Ansprechpartner bei Gefahrensituationen und Notfällen *Jugendamt und ASD An den ASD wenden wir uns oder empfehlen den Eltern sich dorthin zu wenden > wenn wir Beratung für Familien für nötig halten (z.B. durch einen Familienhelfer)
> wenn ein Integrationshelfer beantragt werden soll > wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht Die Eltern werden auf Wunsch von unserer Schulsozialarbeiterin oder dem jeweiligen Klassenlehrer unterstützt. * Institut für Jugendhilfe * Kommunales Integrationszentrum (KI) – bei allen Fragen bzgl. der Seiteneinsteiger, Vermittlung von Dolmetschern * Vereine, Kirchen: MTV Union Hamborn e.V. 02, St. Barbara in Duisburg-Röttgersbach
* schulpsycholgische Beratungsstelle – Beratung von Familien und Lehrern, Unterstützung bei Konflikten in der Schule sowie bei psychischen und psychosomatischen Problemen von Kindern
* Logo,- Ergo-und Lerntherapeuten, Heilpädagogen – bei schulischen Problemen, die z.B. eng mit sprachlichen oder motorischen Faktoren zusammenhängen, weisen wir die Eltern auf die Möglichkeit einer therapeutischen Unterstützung hin. Für Rückfragen der Therapeuten stehen die entsprechenden Lehrer zur Verfügung
* Kinderärzte, Kinderpsychiater * Gesundheitsamt – Gutachtenerstellung wenn der Verdacht besteht, dass häufige Fehlzeiten eines Schülers nicht gesundheitlich begründet sind, Gutachtenerstellung über (Nicht-)beschulbarkeit, Fragen bzgl. der Schuleingangsuntersuchung * Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) – wenn ein SuS unter erheblichen Entwicklungsauffälligkeiten oder Leistungsstörungen leidet, wird den Eltern eine Diagnostik in einem SPZ empfohlen. Dort werden auch Empfehlungen zur weiteren Diagnostik/Behandlung/Therapie gegeben.
*(Teil-)stationäre Kinder –und Jugendpsychiatrie im Bertha-Krankenhaus (Du-Rheinhausen)
8. Rechtliche Rahmenbedingungen
Die sonderpädagogische Förderung wird durch das Schulgesetz NRW im §19 geregelt:
„Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern-oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.“
Die sonderpädagogische Förderung umfasst 7 Förderschwerpunkte, einer ist der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (ES). „Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ES besteht, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler der Erziehung so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass sie oder er im Unterricht nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist.“ (AO-SF §4 (4))
Besteht unserer Einschätzung nach trotz Konfliktintervention und Krisenhilfe bei einem SUS unserer Schule ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich ES beraten wir die Eltern dahingehend, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu stellen. Wir klären die Eltern darüber auf, dass sie die Wahl haben zwischen einer Förderschule oder einer Regelschule mit einem Angebot des gemeinsamen Lernens. Da die Schule am Park keine Schule des gemeinsamen Lernens ist, kann ein Kind bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nicht an der Schule verbleiben.
Wollen die Eltern von sich aus keinen Antrag stellen, kann die Schule in Ausnahmefällen – bei einer Fremd-oder Selbstgefährdung – den Antrag stellen. Alternativ wird gemeinsam mit den Eltern überlegt, ob eine Schulbegleitung (Integrationshilfe/Unterrichtsassistenz) im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Jugendamt beantragt werden kann. Den Antrag müssen die Erziehungsberechtigten stellen. Gestützt wird dieser durch ärztliche Gutachten und einen Schulbericht. Sollte eine Integrationshilfe gewährt werden, ist es Aufgabe des Klassenlehrers, diesen intensiv in der Praxis anzuleiten und individuelle Maßnahmen abzusprechen. Bei Krankheit oder Ausfall des Integrationshelfers werden folgende Maßnahmen geprüft, die einen weiteren Schulbesuch des Kindes ermöglichen: * phasenweiser Einsatz der Schulsozialarbeiterin * phasenweiser Einsatz der sozialpädagogischen Fachkraft * Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse/Lerngruppe
* Begrenzung der Teilnahme auf bestimmte Unterrichtsfächer * Kurzbeschulung
Insbesondere beim Vorliegen einer Autismus-Spektrums-Störung muss die Klassenkonferenz die Gewährung eines Nachteilsausgleichs prüfen. Beschlüsse über einen Nachteilsausgleich bedürfen der Genehmigung der Schulleitung und sind fortlaufend in der Schülerakte zu dokumentieren. Die Eltern werden schriftlich über den gewährten Nachteilsausgleich informiert.
Sollten bei SuS mit emotional sozialen Auffälligkeiten pädagogische Maßnahmen keinen Erfolg haben, besteht die Möglichkeit der erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG NRW. Gegen eine erzieherische Maßnahme können sich die Erziehungsberechtigten mit einer Beschwerde zur Wehr setzen. Die Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch möglich ist.
9. Fortbildungsmaßnahmen
In der Schule am Park haben bereits einige Kollegen inklusive der Schulleitung die Fortbildung „Duisburg schlägt keiner“ besucht. Zusätzlich dazu fand eine kollegiumsinterne Fortbildung gemeinsam mit der OGS zum Thema „Streitschlichtung“ statt.
Um unser Unterrichts-und Erziehungskonzept für die Schülergruppe mit emotional sozialen Auffälligkeiten noch tragfähiger auszubauen streben wir an, ein Leitbild zu entwickeln. Wir wollen uns mit der Frage beschäftigen, welches Menschenbild unsere pädagogische Arbeit leitet und welche Ableitungen wir daraus für den Umgang mit unseren SuS ziehen können.