Förderkonzept der GGS Am Park
„Die Grundschule ist die gemeinsame Schule für alle Kinder. Diese Vielfalt ist als Herausforderung zu sehen, jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler nachhaltig zu fördern. Dieses schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.“ (Richtlinien für die Grundschule, S.12)
1. Definition individueller Förderung
1.1 Allgemeine Definition
Nach §1 des Schulgesetzes des Landes NRW (21. Juli 2018) hat " jeder junge Mensch (...) ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung."
Unter dem Begriff "individuelle Förderung" versteht das Kollegium der Schule am Park "alle Handlungen von Lehrerinnen und
Lehrern und von Schülerinnen und Schülern (...), die mit der Intention
erfolgen bzw. die Wirkung haben, das Lernen der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers unter Berücksichtigung ihrer/seiner spezifischen Lernvoraussetzungen, -bedürfnisse, -wege, -ziele und -möglichkeiten, zu unterstützen.“ (vgl. KUNZE (2012, S.19))
1.2 Definition der Schule am Park
Für die Schule am Park bedeutet das konkret, dass wir leistungsschwächere und leistungsstarke SuS gleichermaßen individuell fördern wollen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sprachförderung, da die Schule am Park einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund beschult. Zudem ist zu beobachten, dass auch Kinder mit Deutsch als Muttersprache zunehmend Schwierigkeiten in der Sprachentwicklung aufweisen. Aus diesem Grund soll Sprachförderung nicht ausschließlich im Fach Deutsch stattfinden, sondern jeder Unterricht sollte sprachsensibel gestaltet werden. Insbesondere im Fach Mathematik sind wir daher als eine von vier Duisburger Grundschulen Mitglied im Projekt "BiSS- Bildung durch Sprache und Schrift". Durch die BiSS-Lehrkräfte, die regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, werden die Prinzipien und Methoden sprachsensiblen Mathematikunterrichts an das Kollegium herangetragen. Zukünftig soll jeder Mathematiklehrer mindestens eine BiSS-Unterrichtsreihe pro Schuljahr in seiner Klasse durchführen.
Die spezielle Förderung von SuS mit Deutsch als Zweitsprache und SuS mit Lese-Rechtschreibschwäche werden in eigenständigen Konzepten näher erläutert (siehe Seiteneinsteiger-Konzept und LRS-Konzept).
Da wir derzeit keine Schüler im Gemeinsamen Lernen (GL) beschulen, wird ein Konzept zur inklusiven Förderung dieser SuS zu gegebenem Anlass entwickelt.
2. Ziele der individuellen Förderung
- Förderung der basalen Fähigkeiten
- Wahrnehmung, Konzentration und Merkfähigkeit
- Motorik und Beweglichkeit
-> Kooperation mit dem Sportverein
-> Sportförderunterricht
- Sozialverhaltenstraining
- Sprachfähigkeit und Sprachverständnis
- Förderung der fachlichen Fähigkeiten
- Mathe
- Deutsch
3. Formen der individuellen Förderung
3.1 Außendifferenzierende Förderung:
Sofern es das Stundenkontingent zulässt, werden in allen Klassen zwei Stunden Förderunterricht im Stundenplan verankert, welche im Anschluss an den regulären Klassenunterricht stattfinden. Die jeweilige KlassenlehrerIn legt hierbei fest, welche SuS zum jeweiligen Zeitpunkt besonders intensive Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch benötigen. Die Förderstunden sollen sowohl den starken als auch den schwachen Schülern zugutekommen.
In den Klassen 1 und 2 findet zusätzlich zu diesen 2 Stunden eine besondere Förderung auch parallel zum Klassenunterricht statt, welche durch die Unterstützung von der sozialpädagogischen Fachkraft für die Schuleingangsphase realisiert wird.
In den Jahrgängen 3 und 4 wird der Förderunterricht teilweise klassenübergreifend durchgeführt (s. Förder- und Forderband).
Darüber hinaus können in allen Jahrgängen zusätzlich Hilfskräfte (wie z.B. Jahrespraktikanten, studentische Hilfskräfte, Sprachförderkräfte usw.) zur Umsetzung der individuellen Förderung herangezogen werden.
3.2 Binnendifferenzierende Förderung:
Der Förderung der Kinder im Klassenverband kommt nach wie vor die grundlegendste und wichtigste Bedeutung zu, da der Klassenlehrer mit seiner pädagogischen Ausbildung, seiner Unterrichtserfahrung und dem relativ großen Zeitumfang, den er mit den Kindern verbringt, die Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung am besten einschätzen kann. Insbesondere die personalen und sozialen Kompetenzen, wie z.B. Ich - Stärkung, Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung, Höflichkeit und Rücksichtnahme können hier am besten entwickelt werden. Differenzierender Unterricht erfordert das stärkere Öffnen des Unterrichts.
Bei der derzeitigen Erarbeitung schuleigener Arbeitspläne auf Grundlage der neuen Richtlinien sollen auch die Methoden der Vermittlung der Unterrichtsinhalte bezüglich der Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit überdacht und weiterentwickelt werden (kooperative Lernformen, wie z.B. Partnerarbeit und Gruppenarbeit, Freie Arbeit, Werkstattarbeit).
Dabei sollen verbindliche Absprachen zum Gebrauch von Beobachtungsbögen getroffen werden. Im Bereich Rechtschreiben und Lesen werden regelmäßig standardisierte Tests durchgeführt, aus denen konkrete Fördermaßnahmen abgeleitet werden können (Hamburger Schreibprobe, Stolperwörterlesetest, WLLP). Für Kinder mit besonders intensivem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne entwickelt, im Unterricht sowie in Übungsstunden umgesetzt und schriftlich festgehalten (siehe Vorlage Förderplan). Das Kollegium plant, sich im Rahmen der Erarbeitung des Leistungskonzepts mit den verschiedenen Verfahren der standardisierten Leistungsmessung im Bereich Lesen und Mathematik auseinanderzusetzen.
Des Weiteren müssen bei nicht ausreichendem Leistungsstand von SuS schriftliche Förderempfehlungen dem Zeugnis beigefügt werden. Diese Förderempfehlungen sollen zum einen den aktuellen Leistungsstand genau beschreiben und zum anderen konkrete Möglichkeiten zur Verringerung der Defizite aufzeigen. Für die Umsetzung der Förderempfehlungen ist die unterstützende Mithilfe der Eltern notwendig.
Bei besonderen Auffälligkeiten müssen außerschulische Kooperationspartner hinzugezogen werden (Institut für Jugendhilfe, LRS-Institute, Dyskalkulie-Beratungsstellen, SPZ, schulpsychologischer Dienst, Zentrum für Begabtenförderung, Beratung durch externe Sonderpädagogen usw.).
4. Umsetzung und Organisation der individuellen Förderung
· Schnupperschule
-> Lernentwicklungsbogen
· Klasse 1 / 2
-> Lernentwicklungsbogen erweitern
· Klasse 3 / 4
-> Förder- und Forderband
· Intensiv Förderung
-> Verfeinertes Analyseinstrument / Individueller Förderplan
→ Flexible Anpassung an aktuelle Gegebenheiten
· Personalsituation
· Raumsituation
· Schülerschaft
Literaturverzeichnis
KUNZE, I. (2012): Begründungen und Problembereiche individueller Förderung in der Schule –Vorüberlegungen zu einer empirischen Untersuchung. In I. Kunze & C. Solzbacher (Hrsg.), Individuelle Förderung in der Sekundarstufe I und II (4. Aufl., S. 13–25). Baltmannsweiler: Schneider Verlag Hohengehren.
MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MSW) (2008): Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf:
Ritterbach.
Internetquellen
SCHULMINISTERIUM NRW (2016): Schulgesetzt für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG). Verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf (Abgerufen am 21.09.2018)