Hygienekonzept 

(Stand Oktober 2021)


Der Schulbetrieb findet seit Juni wieder in normaler Klassenstärke statt. Die Kinder tragen überall im Schulgebäude eine medizinische Maske, auch an ihrem Sitzplatz. Nur in der Frühstückspause darf die Maske abgenommen werden. Sportunterricht findet nach wie vor im Freien auf dem Schulhof statt, da hier keine Maskenpflicht besteht. 

 

Nach den Herbstferien wird der Sportunterricht wieder in der Turnhalle abgehalten. Dabei besteht eine Maskenpflicht in den Umkleidekabinen und in der Turnhalle dann, wenn die Kinder eng zusammenstehen oder sitzen. 

 

Ab dem 2.November entfällt die Maskenpflicht auf dem Sitzplatz! Bewegen sich die Kinder jedoch in der Klasse, muss die Maske getragen werden. Das gilt auch auf den Fluren des Schulgebäudes oder in den Toiletten. Für eine Befreiung der Maskenpflicht muss ein aussagekräftiges, aktuelles Attest vorliegen. 

 

Jede Klasse wird zweimal in der Woche mit einem Pooltest (PCR-Test) getestet. Die Testungen für die ersten und zweiten Schuljahre finden am Montag und am Mittwoch statt, die Testungen für die dritten und vierten Schuljahre sowie für die IV-Klasse finden am Dienstag und am Donnerstag statt. Sollte ein Kind am Tag der Pooltestung nicht die Schule besuchen können, wird es am darauffolgenden Tag mit einem Selbsttest getestet, sofern es an diesem Tag die Schule wieder besucht. 

 

Sollte der Pool einer Klasse positiv sein, finden am darauffolgenden Tag die Einzeltestungen statt. Erst bei einem negativen Einzeltestergebnis können die Kinder dann wieder die Schule besuchen. Ein positiv getestetes Kind muss in der Regel für 14 Tage in Quarantäne, während die Sitznachbarn nun nicht mehr in Quarantäne müssen. Die Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt. 

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Auch wenn ein Familienmitglied positiv getestet wurde, muss das Kind als Kontaktperson 1 für 14 Tage in Quarantäne. Diese Quarantänemaßnahme wird ebenfalls vom Gesundheitsamt getroffen. Kinder, die sich in Quarantäne befinden, können den Unterricht über das iPad mitverfolgen, sie werden über IServ zugeschaltet.

 

Im gesamten Schulgebäude gilt für alle Besucher die 3-G-Regel! Das bedeutet, dass alle Besucher entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. 

 

In Abständen von einigen Wochen finden Lagebeurteilungen der Landes- und Bundesregierung statt. Die dort getroffenen Entscheidungen werden wir unverzüglich umsetzen. 

 

Kindgerechte Plakate zur Umsetzung der Hygieneregeln hängen in den Klassen und Fluren aus. Sie werden im Unterricht immer wieder mit den Kindern thematisiert (MNS-AHA-Regeln).

 

 

Die nachfolgenden Regeln finden bis auf Widerruf statt:

 

 

1.     Aufenthaltsbereiche: Klassenräume, Nebenräume, Flure, OGATA

 

·       Eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) ist für jedes Kind,  jede Lehrkraft und für alle Mitarbeiter sowie für Besucher Pflicht. Die Masken dürfen nur am Sitzplatz abgelegt werden.

·       Auch in der OGATA tragen die Kinder durchgehend medizinische Masken.

·       Auf den Fluren und Treppen ist die Laufrichtung immer an der rechten Seite.   

·       Im Musikunterricht und in anderen Fächern sollte nicht gesungen werden. 

·       Schwimmunterricht findet vorerst nicht statt. 

 

 

2.     Lufthygiene

 

·       Die Klassenräume werden in einem Abstand von 20 Minuten stoßgelüftet. Aus diesem Grund müssen sich die Kinder warm anziehen, möglichst im „Zwiebellook“. 

 

 

3.     Persönliche Hygiene der Kinder

 

·       Beim Betreten des Klassenraums wäscht sich jedes Kind die Hände oder  desinfiziert sich die Hände.

·       Die Kinder werden angeleitet, sich die Hände gründlich zu waschen. 

·       In den Toilettenräumen hängen Plakate zum gründlichen Händewaschen. 

 

 

4.     Sekretariat und Schulleitungsbüro

 

·       Das Sekretariat wurde mit einer Spuckschutzscheibe ausgestattet. 

·       Es darf nur einzeln (in Ausnahmefällen, z.B. bei einer Neuanmeldung oder falls ein Dolmetscher benötigt wird, auch zu zweit) betreten werden. 

 

 

 

Zur Verringerung des Infektionsrisikos bitten wir Eltern, nur im Notfall das Gebäude zu betreten. Eine medizinische Maske ist Pflicht!

 

Wichtig!!! 

Zeigt ein Kind Anzeichen einer Erkältung, kann es 24 Stunden nicht zur Schule gehen. Falls dies am Wochenende auftritt, bitten wir darum, dass das Kind am Montag noch nicht zur Schule kommt. 

 

Bei einem Coronaverdacht bitte sofort Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen und die Schule benachrichtigen.

 

Im Unterricht sind die Lehrer dazu angehalten, sensibel auf Anzeichen einer Krankheit zu achten. Bei Krankheitsanzeichen werden die Kinder von der Lerngruppe abgesondert und müssen abgeholt werden. 

 

 

 

Stand: Oktober 2021