LRS-Konzept der GGS Am Park

 

Bei SuS mit einer LRS können sich u.a. folgende Symptome zeigen: 

·       Laute und Buchstaben werden immer wieder verwechselt. 

·       Laute werden aus Buchstaben nicht richtig herausgehört. 

·       Buchstaben werden im Wort ausgelassen oder hinzugefügt. 

·       Silben werden im Wort verdreht. 

·       Buchstaben werden durch gleichklingende Buchstaben ersetzt. 

·       Lernwörter und Ausnahmeschreibungen werden nicht sicher genug gespeichert. 

·       Wörter oder Wortteile werden im Satz nicht gelesen oder auch hinzugefügt. Manchmal werden auch beim Lesen Buchstaben in den Wörtern vertauscht oder es werden Wörter im Satz vertauscht. 

·       „Restwörter“ werden erraten, nachdem die erste Silbe oder der erste Buchstabe gelesen ist. 

       

Rechtliche Grundlagen 

Bei der Ermittlung des Förderbedarfs muss darauf hingewiesen werden, dass Schwierigkeiten im Lese-Rechtschreibprozess deutlich von einer LRS abgegrenzt werden müssen. Normale entwicklungsangemessene Schwierigkeiten bedürfen einer angemessenen Förderung seitens der Klassen- und Förderlehrerin. Bei einer Lese-Rechtschreibschwäche existieren Richtlinien und Erlasse des Landes NRW, die als rechtliche Grundlage für die Förderung und zum Ausgleich des Nachteils zum Einsatz kommen können. 

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit mit lese-rechtschreibschwachen Schülerinnen und Schülern befindet sich im sog. LRS-Erlass. 

Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach Deutsch zurückhaltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik „Bemerkungen“ aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat. […] Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben allein sind kein Grund, eine Schülerin oder einen Schüler für den Übergang in die Realschule oder das Gymnasium bei sonst angemessener Gesamtleistung als nicht geeignet zu beurteilen.“ 

 

 

LRS-Förderung an der GGS Am Park 

In erster Linie findet die Rechtschreibförderung innerhalb des Klassenverbandes statt. Je nach personellen Ressourcen erfolgt vor allem während der Schuleingangsphase auch eine Kleingruppenförderung durch Team-Teaching. 

Am Ende des ersten Schuljahres findet eine Testung im Klassenverband statt. (HSP, Würzburger Leise Lese Probe (WLLP) und gegebenenfalls Münsteraner Screening um festzustellen, welche SuS eine gezielte Förderung benötigen. Bevor die SuS nicht mindestens 90%  der Laut / Buchstabenzuordnung erarbeitet haben ist eine gezielte LRS Förderung nicht sinnvoll. Aus diesem Grund beginnt die Förderung im zweiten Schuljahr. 

Gefördert werden die lese -rechtschreibschwachen SuS durch die Klassenlehrerin oder  die LRS-Lehrkraft. Gegebenenfalls wird im Elterngespräch von der Klassenlehrerin in Absprache mit der LRS-Lehrkraft eine Förderung durch eine außerschulische Therapiestelle empfohlen. 


Förderung im zweiten und  dritten Schuljahr 

Die Förderung findet in folgenden Regelbereichen statt: 

·       Umlautableitung 

·       Auslautableitung 

·       Betonung 

·       Dopplung 

·       S- Laute 

·       Dehnung 

·       Groß – und Kleinschreibung 

Die Übungen werden den Fördermappen des Lernservers aus dem Auerverlag entnommen. 


Förderung im vierten Schuljahr 

Im vierten Schuljahr ist es natürlich grundlegend wichtig, die Lernfreude und Motivation zum Lesen und Schreiben zu erhalten. Für die gezielte Förderung sollte die Lerngruppe so klein wie möglich sein. 

Für die Förderung werden Übungen aus dem Lernserver  aus folgenden Bereichen herangezogen: 

·       Lautieren und Alphabetisieren, 

·       Zerlegen der Wörter in Silben und damit zur Konsonantendoppelung, 

·       Abschreiben, 

·       Erzählen und Schreiben von Texten und Geschichten, 

·       Schreiben, Überarbeiten und Korrigieren von Texten am PC. 

 

Zielsetzung 

Mit den oben beschriebenen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Defizite im Erwerb der Lese-Rechtschreibfähigkeiten so weit behoben werden, dass ein Kind die Kompetenzerwartungen der Richtlinien und Lehrpläne so weit wie möglich erfüllt. Darüber hinaus soll das Kind in seinem Selbstwertgefühl gestärkt werden, um zu verhindern, dass sich die Problematik seiner Lese-Rechtschreibschwäche auf andere Lern- und Entwicklungsbereiche negativ auswirkt. 

 

 

Material: 

Schönweiss, Petra 

·       Fördermappe 1: Umlauableitung 

·       Fördermappe 2: Auslautableitung 

·       Fördermappe 3: Betonung 

·       Fördermappe 4: Doppelung 

·       Fördermappe 5: S – Laute 

·       Fördermappe 6: Dehnung 

·       Fördermappe 7: Groß – und Kleinschreibung

Literatur: 

·       Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW [Hrsg.]: Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen. Frechen (Ritterbach) 2008. 

·       RdErl. d. Kultusministeriums: Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) II A 3.70-20/0-1222/91 NRW (Ritterbach Verlag) 19.7.1991.